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19.5.2012 : 20:10

Unser Standpunkt

Wolfgang Heger
Berliner Str. 21
95138 Bad Steben

09288/97390

Unser Standpunkt

Wir möchten deutlich machen, dass die Bürgerinitiative nicht grundsätzlich gegen ein Thermenhotel ist!

Wir sind uns auch bewußt, was der Freistaat Bayern in der Vergangenheit für Bad Steben geleistet hat und sind stolz darauf, dass Bad Steben ein Staatsbad ist. 2007 haben wir das 175jährige Jubiläum mit großem Aufwand und viel Engagement gebührend gefeiert.

Wir sind gegen den Standort eines Hotels  im Kurpark und in den Moorwiesen.  Der Kurpark in seiner derzeitigen Ausprägung gehört zu den schönsten in Deutschland. Es muss Bürgern erlaubt sein, diesen Schatz zu erhalten.

Wir sind keine Blockierer, wir sind Bürger, die dieses herrliche Stückchen Erde zum Wohle der Allgemeinheit erhalten wollen.

Wir sind offen für Alternativen und haben z.B. ein Thermenhotel an der Steinbacher Straße vorgeschlagen, mit gleichzeitiger Sperrung der Straße (Möglichkeit für einen verkehrsberuhigten Bereich) und Erweiterungsmöglichkeit für zukünftige Entwicklungen (Golfplatz). Wir sind der Meinung, dass ein künftiges Hotel in der oberen Preiskategorie liegen muss, um die vorhandene Vermieter-Infrastruktur nicht zu zerstören.

 

Heilquellen:

Der geplante Neubau befindet sich im engsten Heilquellenschutzgebiet, ja sogar am unmittelbaren Fassungsbereich der Quellen. Das Hotel liegt in der Hauptfließrichtung des Quellwassers und könnte den empfindlichen Wasserhaushalt der Quellen unterbrechen.“ Ein Eingriff in die Heilquellen könne zu deren Zerstörung beitragen und damit auch zur Zerstörung der gesamten Grundlage des Staatsbades. Ohne Heilquellen sind wir nur noch ein Dorf im Frankenwald! Die Vergangenheit hat gezeigt, dass alle bisherigen Baumaßnahmen in diesem Bereich regelmäßig zu einer Verschlechterung der Quellensituation beigetragen haben. Vielleicht wird es eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Bau eines Hotels geben, es werden sich sicher Fachleute dafür finden lassen. Was aber ist, wenn sich diese Fachleute irren, was wird werden, wenn es schief geht? In der Ausschreibung der Freistaat Immobilien ist interessanterweise kein Wort über das Heilquellenschutzgebiet zu lesen. Übrigens liegen auch die Moorwiesen im unmittelbaren Heilquellenschutzgebiet, hier befindet sich die Hauptfließrichtung der Tempelquelle.   Jeglicher Eingriff in den Heilquellenbereich stellt ein unkalkulierbares Risiko dar!  

 

Startet das Herunterladen der DateiHier können Sie den Plan des Heilquellenschutzgebietes downloaden.

 

Zerstörung des historischen Gesamtbildes

Der Neubau soll unmittelbar hinter der Wandelhalle errichtet werden – mitten im Kurpark! Das historische Ensemble Kurhaus-Wandelhalle-Klenzebau ist eine einmalige Besonderheit. Gerade dieses Gesamtbild macht die Attraktivität und den besonderen Flair des Kurparks aus. Es wurde angeregt, das gesamte bisherige Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen und nicht nur die einzelnen Gebäude.

Kurpark

Der Kurpark Bad Steben in seinem Gesamtbild ist eine einmalige Besonderheit und gleichzeitig Besuchermagnet für Gäste aus nah und fern. Eine Hotelanlage mitten in diesem Bereich zerstört unwiderbringlich dieses romantische Flair. Oberhalb der Wandelhalle wird dieser Kurpark verschwinden, denn neben dem Hotel würden die zusätzlich nötigen Parkplätze ebenfalls in diesem Bereich errichtet.  Bereits jetzt frisst sich ein Parkplatz von Süden her (Steinbacher Straße) und einer von Norden her (Oberstebener Straße)“ in die Moorwiesen hinein. Mit dem Neubau würde der Kurpark oberhalb der Wandelhalle völlig verschwinden. „Ein ruinierter Kurpark wird nicht nur für die Gäste, sondern auch für die Besucher aus der Region nicht mehr interessant sein.“

Kurhaus

Das Kurhaus darf nicht als kultureller Mittelpunkt Bad Stebens verloren gehen. Bad Steben hat weder eine Mehrzweckhalle noch eine große Turnhalle für Veranstaltungen.  Bisher konnte sich die Marktgemeinde gelassen zurück lehnen: „Wir brauchen keine Mehrzweckhalle - wir haben ja den Staat und das Kurhaus“.  Damit wird es vorbei sein.

Bei aller Diskussion über das Kurhaus und den Freistaat Bayern - auch die Marktgemeinde steht hier in der Verantwortung und wird sich künftig hier nicht heraushalten können. Wir fordern die Marktgemeinde auf, hier die kommunalen Aufgabe wahrzunehmen und sich auch finanziell zu beteiligen. Es ist durchaus nachvollziehbar, dass die Bereitstellung dieses kulturellen Angebotes der Freistaat Bayern nicht allein tragen kann!

Dieses Haus war noch nie ein Hotel ,so wie es fälschlicherweise dargestellt wird. Das Kurhaus erfüllt auch heute seinen bestimmungsgemäßen Zweck als Kulturhaus. Die „eingeschränkte Nutzung“, von der in der Ausschreibung die Rede ist und die als Verkaufsargument angeführt werde, hat der Staat selbst herbeigeführt. Es stellt sich die Frage, warum die Kurverwaltung nicht hier untergebracht wurde und warum das Gebäude nicht renoviert wurde. Eine Auslastung durch Veranstaltungen, Vorträge u.ä. ist nach wie vor gegeben. Das Kurhaus wäre auch ein idealer Standort für ein naturwissenschaftlich-bergbaukundliches Museum im Sinne eines Alexander von Humboldt. Ein Kulturhaus kann nicht nach profitablen Gesichtspunkten bewertet werden, denn dann müssten alle Bibliotheken, Theater, Schwimmbäder u.v.m in Bayern geschlossen werden.

Im Jahre 2007 beabsichtigte der Freistaat Bayern, das Kurhaus zu verkaufen. Dagegen wehrte sich der Geschichtsverein Bad Steben mit einer Unterschriftensammlung. Dem Geschichtsverein ging es damals um die Erhaltung des Kurhauses in seiner historischen Bausubstanz.  

Konkurrenz

Bad Stebens Haupteinnahmequelle ist der Fremdenverkehr. Handel und Handwerk sind ebenfalls davon abhängig. Es ist zu vermuten, dass durch das neue Hotel keine neuen Gäste angezogen werden könnten, sondern dass es zu einer Verlagerung kommen könnte. Durch das Thermenhotel  bekommen die ohnehin  in schwierigen  Zeiten lebenden Bad Stebener Vermieter eine erhebliche wirtschaftliche Konkurrenz. Dennoch haben sich die bei der Versammlung anwesenden Vermieter nicht grundsätzlich gegen ein Thermenhotel ausgesprochen. Der geplante Bau mitten im Kurpark allerdings stößt auch hier auf massiven Widerstand. Will man den Vermietern zumuten, ihre eigenen Gäste zu Veranstaltungen ins Thermenhotel (Kurhaus) zu schicken? Mit dem Kurpark kann kein Vermieter mehr Werbung machen. Den Kurpark wird es nicht mehr geben. Will man den Bad Stebener Vermietern zumuten, ihre Gäste zum Spazierengehen in die Hotelanlage des Thermenhotels zu schicken? Außer der Steigerung der Besucherzahlen in der Therme spricht kein Grund für den Bau eines Thermenhotels. Es gibt darüberhinaus keinen Grund, das Thermenhotel mitten in den Kurpark zu stellen, sieht man davon ab, dass es eine billige Möglichkeit ist, auch das Kurhaus loszuwerden.

Um unserer Forderung Nachdruck zu verleihen und zu zeigen, dass die Bürger Bad Stebens und Umgebung gegen den Standort Kurpark und Moorwiesen sind, haben wir eine Unterschriftenaktion gestartet.

Bayerische Verfassung

Art. 158   Eigentum verpflichtet...  

Art. 141

(1) 1  Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist, auch eingedenk der Verantwortung für die kommenden Generationen, der besonderen Fürsorge jedes einzelnen und der staatlichen Gemeinschaft anvertraut.... ...Mit Naturgütern ist schonend und sparsam umzugehen.  

Es gehört auch zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts,

· Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen zu schützen, eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen und auf möglichst sparsamen Umgang mit Energie zu achten,

· die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und dauerhaft zu verbessern,

· und eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen, den Wald wegen seiner besonderen Bedeutung für den Naturhaushalt zu schützen

· die heimischen Tier- und Pflanzenarten und ihre notwendigen Lebensräume sowie kennzeichnende Orts- und Landschaftsbilder zu schonen und zu erhalten.

 

(2) Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts haben die Aufgabe,

· die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Natur sowie die Landschaft zu schützen und zu pflegen,

· herabgewürdigte Denkmäler der Kunst und der Geschichte möglichst ihrer früheren Bestimmung wieder zuzuführen,

· die Abwanderung deutschen Kunstbesitzes ins Ausland zu verhüten.